Fördermöglichkeiten
Aus-, Fort- und Weiterbildung können finanziell unterstützt werden. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Förderung
In Thüringen besteht Schulgeldfreiheit.
Für Lehrbücher, Exkursionen u. ä. fallen ca. 600,- €/Jahr an.
Prüfungsgebühren für Fachschulprüfungen werden nicht erhoben.
Für die Meisterprüfung wird seitens der Zuständigen Stelle eine Prüfungsgebühr erhoben.
Die Fortbildung kann gefördert werden durch:
1. Förderung nach dem Gesetz zur Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung (AFBG, auch Meister-BAFöG genannt),
zuständig ist das Landesverwaltungsamt Weimar,
weiterführender Link: www.meister-bafoeg.de
2. Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt Köln
weiterführende Links: www.bmbf.de oder www.bundesverwaltungsamt.de
3. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) vom 06.06.1983 BGBl. I S.645 in der jeweils gültigen Fassung
weiterführender Link: www.bafög.de