Meisterfortbildung
Tierwirtschaftsmeister planen und leiten die Arbeiten in allen Bereichen der Tierzucht und Tierhaltung. Sie stellen die Qualität ihrer Produkte sowie ihre Vermarktung (z.B. Milch, Fleisch, Jungtiere für die weitere Aufzucht und andere Endprodukte) sicher. Tierwirtschaftsmeister dürfen Azubis ausbilden. Sie leiten Mitarbeiter an und sind für die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten zuständig.
Regelmäßig starten an der Fachschule für Agrarwirtschaft neue Vorbereitungslehrgänge zur Vorbereitung auf Meisterprüfungen im Beruf Tierwirt oder Landwirt.
Je nach Lehrgangszusammensetzung wird ein zeitlicher Ablauf passend gestaltet. Beispielsweise bilden sich die Teilnehmer des Kurses an jeweils 2 Tagen in der Woche an der Fachschule fort, in der verbleibenden Zeit stehen sie dem delegierenden Unternehmen zur Verfügung.
Andere, angepasste Fortbildungsmodelle werden je nach Erfordernisse angeboten. Haben Sie Interesse - fragen Sie an unserer Fachschule nach. Wir versuchen auch für Sie die passende Lösung zu finden.
Bildungsförderung Fachschulen
Es besteht Schulgeldfreiheit in Thüringen.
Für Lehrbücher, Exkursionen u. ä. fallen ca. 600,- € jährlich an.
Fachschulprüfungen sind kostenfrei.
Für die Meisterprüfung wird seitens der Zuständigen Stelle eine Prüfungsgebühr erhoben.
Die Fortbildung kann gefördert werden durch:
- Förderung nach dem Gesetz zur Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung (AFBG, auch Meister-BAFöG genannt), zuständig ist das Landesverwaltungsamt Weimar
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- Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt Köln
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- im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) vom 06.06.1983, BGBl. I S. 645 in der jeweils gültigen Fassung
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Fachschule für Agrarwirtschaft
Weitere Informationen
- bei der Zuständigen Stelle, Referat 46