
Erzeugerorganisationen
Anerkannte Erzeugergemeinschaften für Obst und Gemüse erhalten nach der Gemeinsamen Marktorganisation Beihilfen der Europäischen Union zur Finanzierung eines genehmigten, in der Regel mehrjährigen operationellen Programms (OP).
Informationen zur Förderung
Ziele der Förderung
- Erhöhung der Angebotskonzentration und Verbesserung der Wettbewerbsposition
- Verbesserung der Marktorientierung des Obst- und Gemüsesektors
- Steigerung und Erhaltung der Produktqualität sowie Effizienzsteigerung in Produktion und Vermarktung
- Ressourcenschonende Erzeugung und Vermarktung
Zuwendungsempfänger
Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse, die nach Art. 152 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannt sind.
Fördervoraussetzungen
- Erfüllung der Anerkennungskriterien durch die Erzeugerorganisation
- Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung des operationellen Programms
- Erarbeitung und Durchführung eines operationellen Programms zur Erreichung der Förderziele auf Grundlage der aktuellen Fassung der "Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme für Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland"; Genehmigung durch die zuständige Behörde
Was wird gefördert?
Aktionen, die durch die Erzeugerorganisation im Rahmen der genehmigten operationellen Programme durchgeführt werden, wie beispielsweise:
- Aktionen zur Produktionsplanung sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
- Aktionen zur Verbesserung der Vermarktung
- Weiterbildung und Beratung
- Forschungs- und Versuchsvorhaben
- Umweltaktionen
- Krisenprävention und Krisenmanagement
Höhe der Förderung
Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten des operationellen Programms. Bei den Beihilfen handelt es sich um EU-Haushaltsmittel ohne nationale Kofinanzierung. Die Höhe der Beihilfen ist begrenzt auf maximal 4,1 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung der Erzeugerorganisation.
Kontakt
Kerstin Riedel-Kopp
Tel.: +49 361 574062-470
Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen
Kerstin.Riedel-Kopp@tlllr.thueringen.de
BEWILLIGUNGSSTELLE
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Stadtroda
Referat 54
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda