
EU-Schulprogramm
Antragstellung für das EU-Schulprogramm 2023/2024
Auch im Schuljahr 2023/2024 nimmt der Freistaat Thüringen am EU-Schulprogramm teil.
Ziel des Programms ist es, Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschülern durch regelmäßige kostenlose Extra-Portionen Obst und Gemüse oder Trinkmilch eine gesunde Ernährung schmackhaft zu machen. Die Kinder sollen dabei lernen, wie wichtig diese Produkte für ihre vollwertige Ernährung sind und wie sie zubereitet und weiterverarbeitet werden.
Begleitende pädagogische Maßnahmen, wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage, unterstützen dieses Ziel und tragen dazu bei, Wissen über den Anbau landwirtschaftlicher Produkte zu vermitteln.
Für die Teilnahme am Schulprogramm Komponente Milch können sich alle interessierten Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen ab 1. April 2023 für das Schuljahr 2023/2024 bewerben. Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, die bereits im Schuljahr 2022/2023 am Programm teilnehmen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres müssen sich die Bildungseinrichtungen erneut bewerben.
Für die Teilnahme am Schulprogramm Komponente Obst und Gemüse, an dem sowohl Grund- als auch Förderschüler und ‑schülerinnen teilnehmen können, endet die Antragsfrist für die berechtigten Schulträger am 1. Mai 2023.
Die entsprechenden Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden.
Generell gilt, dass eine Erstattung aus dem EU-Schulprogramm nur auf Basis der Anzahl der tatsächlich in den Einrichtungen anwesenden Kinder erfolgen kann. Die Angabe der Anzahl der teilnehmenden Kinder ist subventionserheblich und muss bei Überprüfungen nachweisbar sein.
In Zeiten von Corona sind die teilnehmenden Schulträger verpflichtet, die Bewilligungsbehörde über die Schließungen von Einrichtungen oder andere mit dem Infektionsschutz zusammenhängende Maßnahmen, die zu Abweichungen bei der Versorgung der Schülerinnen und Schüler führen, zu unterrichten. Außerdem besteht Mitteilungspflicht, wenn sich die Zahl der teilnehmenden Kinder im Schuljahresverlauf in einem erheblichen Maße dauerhaft verringert. Mitteilungen können formlos über die Funktionsadresse schulobst@tlllr.thueringen.de erfolgen.
Bei der Komponente Schulmilch sind die teilnehmenden Einrichtungen verpflichtet, ihrem Schulmilch‑ Lieferanten die zutreffende Zahl der teilnehmenden Kinder sowie etwaige Schließzeiten der Einrichtung mitzuteilen.
Bei Fragen zum Schulprogramm der Komponente Milch nutzen Sie bitte die Funktionsadresse schulmilch@tlllr.thueringen.de.
EU-Schulprogramm – Programmkomponente Obst und Gemüse
Im Schuljahr 2017/2018 wurde mit der Zusammenlegung der EU-Programmkomponente Schulobst und ‑gemüse und des EU-Schulmilchprogramms das von der Europäischen Union geförderte Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch eingeführt und in dieser neuen Ausrichtung im Freistaat Thüringen fortgeführt.
Programminhalte
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Durch ein regelmäßiges Angebot in Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen bzw. -zentren soll der Verzehr und die Akzeptanz von Obst und Gemüse bei Kindern erhöht werden.
Eine kostenlose Extra-Portion Obst und Gemüse soll den Kindern gesunde Ernährung schmackhaft machen.
Begleitende pädagogische Maßnahmen, wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage, sollen das Wissen über den Anbau landwirtschaftlicher Produkte vermitteln.
Wichtig ist, dass die Kinder erfahren, wo das Obst und Gemüse herkommt, wie es angebaut wird und welche Arbeit hinter diesem Prozess steht.
Die Kinder sollen aber auch lernen, wie wichtig diese Produkte für ihre vollwertige Ernährung sind, wie sie zubereitet und weiterverarbeitet werden. -
Antragsteller für eine Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse (Fördergegenstand 2.1 der RL-SPOG) und für begleitende pädagogische Maßnahmen (Fördergegenstand 2.3 der RL-SPOG) sind die öffentlichen und privaten Schulträger.
Vor einer Beantragung müssen die Schulträger durch die Bewilligungsstelle zugelassen werden.
Antragsteller für die Förderung von Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und flankierende Maßnahmen (Fördergegenstand 2.2 der RL-SPOG) sind die Projektträger. -
Der Schulträger schließt unter Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften, eine Liefervereinbarung mit Firmen zur Belieferung von Obst und Gemüse ab.
Die Schulträger erhalten die Förderung in Form einer Erstattung der Ausgaben.
Die Ausgabe von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler, an max. zwei Tagen in der Schulwoche, bei einer Portionsgröße von durchschnittlich mindestens 100 Gramm.
Um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen, ist in den Einrichtungen der Nachweis über die Durchführung von mindestens einer begleitenden pädagogischen Maßnahme im Schuljahr zu erbringen. -
Die Förderung zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse (Fördergegenstand 2.1 der RL-SPOG) erfolgt als Projektförderung mit einem Festbetrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Pro Portion konventioneller Erzeugnisse wird eine Förderung von max. 0,34 € gewährt. Pro Portion ausschließlicher Bioerzeugnisse wird eine Förderung von max. 0,39 € gewährt.
Für begleitende pädagogische Maßnahmen erfolgt die Förderung als Anteilfinanzierung in Höhe von max. 70 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Vollfinanzierung wird gewährt, soweit die zuwendungsfähigen Ausgaben einen Betrag von 750 € pro Maßnahme nicht übersteigen. -
Förderfähig ist die Abgabe von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4, sowie in allen Klassenstufen an den Förderschulen und Förderzentren in Thüringen.
Förderfähig sind ebenfalls die Ausgaben für begleitende pädagogische Maßnahmen, welche die geförderte Abgabe von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler didaktisch unterstützen.
Detaillierte Angaben zum weiteren Ablauf des Antragsverfahrens entnehmen Sie unserem Merkblatt zu diesem Fördergegenstand. -
Förderfähige Produkte im Rahmen des EU-Schulprogrammes sind frisches und unverarbeitetes Obst und Gemüse entsprechend Anlage 1 der geltenden Förderrichtlinie.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die in Anhang V der Verordnung (EU) 1308/2013 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Produkte mit
- zugesetztem Zucker,
- zugesetztem Fett,
- zugesetztem Salz,
- zugesetztem Süßungsmittel.
Die Verteilung von Obst- und Gemüsesäften ist gleichfalls nicht förderfähig.
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Begleitende pädagogische Maßnahmen können u. a. sein:
- Gesundes Schulfrühstück
- Besuch Landwirtschaftlicher Betriebe / Gartenbaubetriebe
- Schulgarten
- Lehrplanbezogene Projekttage
- AID Ernährungsführerschein
- Klasse 2000
Wichtige Formulare und Merkblätter
Transparenzhinweise
Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten
Erklärung Interessenkonflikte
Auszug aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) – Stand 01/2021
Plakat EU-Schulprogramm
vorgeschriebene Druckeinstellung: A3 (420 x 297 mm)
PDF-Dokument
Medien
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Medienservice
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – Publikationen
- Agrarmarketing Thüringen – Unterrichtsmaterialien
- Agrarmarketing Thüringen – Mediathek
- Europa – Lehrmittel: Ernährung kreativ
- Information.medien.agrar e. V. – Medienshop
- 5 am Tag – Initiative: Arbeitsmaterialien für den Schulunterricht
- Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – Materialien
Spezifische Rechtsgrundlagen – Schulobst/-gemüse
- Richtlinie zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm zum Zweck der Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, flankiert durch begleitende pädagogische Maßnahmen (RL-SPOG) vom 05.06.2017[TSA15]
- Änderung der Richtlinie zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm zum Zweck der Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, flankiert durch begleitende pädagogische Maßnahmen (RL-SPOG) vom 16.05.2022[TSA22]
Kontakt
BEWILLIGUNGSSTELLE
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 54
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda
+49 (361) 574013-306
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulobst@tlllr.thueringen.de
+49 (361) 574013-307
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulobst@tlllr.thueringen.de
Behörden und Institutionen
- EU-Kommission - Schulprogramm
- Bundesministerium für Ernährung und Lebensmittel - Schulprogramm
- Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
- Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- Thüringer Landfrauenverband
- Thüringer Bauernverband
- Verbraucherzentrale Thüringe
- Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen
- DGE Sektion Thüringen e.V.
- Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V.
- NABU Thüringen
- Thüringer Ökoherz
Allgemeine Informationen Ernährung und Lebensmittel
Allgemeine Informationen Landwirtschaft
Allgemeine Informationen Ökolandbau
EU-Schulprogramm - Programmkomponente Milch
Programminhalte
Wichtige Formulare, Merkblätter und Hinweise
Zugelassene Lieferanten
in Thüringen mit Produktpalette
Transparenzhinweise
Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten
Plakat EU-Schulprogramm
vorgeschriebene Druckeinstellung: A3 (420 x 297 mm)
PDF-Dokument
Allgemeine Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013Verordnung (EU) Nr.1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016Verordnung (EU) 2016/795 des Rates vom 11. April 2016Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom 3. November 2016Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG)
- Erstes Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramgesetzes vom 11.12.2020Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung – LwErzgSchulproTeilnV
- Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG vom 13. Dez. 2016
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
Kontakt
BEWILLIGUNGSSTELLE
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 54
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda
+49 (361) 574013-307
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulmilch@tlllr.thueringen.de
+49 (361) 574013-306
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulmilch@tlllr.thueringen.de