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Antragstellung für das EU-Schulprogramm 2023/2024

Auch im Schuljahr 2023/2024 nimmt der Freistaat Thüringen am EU-Schulprogramm teil.

Ziel des Programms ist es, Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschülern durch regelmäßige kostenlose Extra-Portionen Obst und Gemüse oder Trinkmilch eine gesunde Ernährung schmackhaft zu machen. Die Kinder sollen dabei lernen, wie wichtig diese Produkte für ihre vollwertige Ernährung sind und wie sie zubereitet und weiterverarbeitet werden.

Begleitende pädagogische Maßnahmen, wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage, unterstützen dieses Ziel und tragen dazu bei, Wissen über den Anbau landwirtschaftlicher Produkte zu vermitteln.

Für die Teilnahme am Schulprogramm Komponente Milch können sich alle interessierten Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen ab 1. April 2023 für das Schuljahr 2023/2024 bewerben. Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, die bereits im Schuljahr 2022/2023 am Programm teilnehmen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres müssen sich die Bildungseinrichtungen erneut bewerben.

Für die Teilnahme am Schulprogramm Komponente Obst und Gemüse, an dem sowohl Grund-  als auch Förderschüler und ‑schülerinnen teilnehmen können, endet die Antragsfrist für die berechtigten Schulträger am 1. Mai 2023.

Die entsprechenden Formulare können auf dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Generell gilt, dass eine Erstattung aus dem EU-Schulprogramm nur auf Basis der Anzahl der tatsächlich in den Einrichtungen anwesenden Kinder erfolgen kann. Die Angabe der Anzahl der teilnehmenden Kinder ist subventionserheblich und muss bei Überprüfungen nachweisbar sein.

In Zeiten von Corona sind die teilnehmenden Schulträger verpflichtet, die Bewilligungsbehörde über die Schließungen von Einrichtungen oder andere mit dem Infektionsschutz zusammenhängende Maßnahmen, die zu Abweichungen bei der Versorgung der Schülerinnen und Schüler führen, zu unterrichten. Außerdem besteht Mitteilungspflicht, wenn sich die Zahl der teilnehmenden Kinder im Schuljahresverlauf in einem erheblichen Maße dauerhaft verringert. Mitteilungen können formlos über die Funktionsadresse schulobst@tlllr.thueringen.de erfolgen.

Bei der Komponente Schulmilch sind die teilnehmenden Einrichtungen verpflichtet, ihrem Schulmilch‑ Lieferanten die zutreffende Zahl der teilnehmenden Kinder sowie etwaige Schließzeiten der Einrichtung mitzuteilen.

Bei Fragen zum Schulprogramm der Komponente Milch nutzen Sie bitte die Funktionsadresse schulmilch@tlllr.thueringen.de.

EU-Schulprogramm – Programmkomponente Obst und Gemüse

Im Schuljahr 2017/2018 wurde mit der Zusammenlegung der EU-Programmkomponente Schulobst und ‑gemüse und des EU-Schulmilchprogramms das von der Europäischen Union geförderte Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch eingeführt und in dieser neuen Ausrichtung im Freistaat Thüringen fortgeführt.

Programminhalte

  • Durch ein regelmäßiges Angebot in Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen bzw. -zentren soll der Verzehr und die Akzeptanz von Obst und Gemüse bei Kindern erhöht werden.
    Eine kostenlose Extra-Portion Obst und Gemüse soll den Kindern gesunde Ernährung schmackhaft machen.                   
    Begleitende pädagogische Maßnahmen, wie zum Beispiel Bauernhofbesuche oder thematische Projekttage, sollen das Wissen über den Anbau landwirtschaftlicher Produkte vermitteln.
    Wichtig ist, dass die Kinder erfahren, wo das Obst und Gemüse herkommt, wie es angebaut wird und welche Arbeit hinter diesem Prozess steht.
    Die Kinder sollen aber auch lernen, wie wichtig diese Produkte für ihre vollwertige Ernährung sind, wie sie zubereitet und weiterverarbeitet werden.

     

  • Antragsteller für eine Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse (Fördergegenstand 2.1 der RL-SPOG) und für begleitende pädagogische Maßnahmen (Fördergegenstand 2.3 der RL-SPOG) sind die öffentlichen und privaten Schulträger.


    Vor einer Beantragung müssen die Schulträger durch die Bewilligungsstelle zugelassen werden.


    Antragsteller für die Förderung von Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Überwachung, Bewertung und flankierende Maßnahmen (Fördergegenstand 2.2 der RL-SPOG) sind die Projektträger.

     

  • Der Schulträger schließt unter Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften, eine Liefervereinbarung mit Firmen zur Belieferung von Obst und Gemüse ab.


    Die Schulträger erhalten die Förderung in Form einer Erstattung der Ausgaben.


    Die Ausgabe von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler, an max. zwei Tagen in der Schulwoche, bei einer Portionsgröße von durchschnittlich mindestens 100 Gramm.


    Um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen, ist in den Einrichtungen der Nachweis über die Durchführung von mindestens einer begleitenden pädagogischen Maßnahme im Schuljahr zu erbringen.

     

  • Die Förderung zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse (Fördergegenstand 2.1 der RL-SPOG) erfolgt als Projektförderung mit einem Festbetrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss.


    Pro Portion konventioneller Erzeugnisse wird eine Förderung von max. 0,34 € gewährt. Pro Portion ausschließlicher Bioerzeugnisse wird eine Förderung von max. 0,39 € gewährt.


    Für begleitende pädagogische Maßnahmen erfolgt die Förderung als Anteilfinanzierung in Höhe von max. 70 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Vollfinanzierung wird gewährt, soweit die zuwendungsfähigen Ausgaben einen Betrag von 750 € pro Maßnahme nicht übersteigen.

     

  • Förderfähig ist die Abgabe von frischem Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler an Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4, sowie in allen Klassenstufen an den Förderschulen und Förderzentren in Thüringen.


    Förderfähig sind ebenfalls die Ausgaben für begleitende pädagogische Maßnahmen, welche die geförderte Abgabe von Obst und Gemüse an Schülerinnen und Schüler didaktisch unterstützen.


    Detaillierte Angaben zum weiteren Ablauf des Antragsverfahrens entnehmen Sie unserem Merkblatt zu diesem Fördergegenstand.

     

  • Förderfähige Produkte im Rahmen des EU-Schulprogrammes sind frisches und unverarbeitetes Obst und Gemüse entsprechend Anlage 1 der geltenden Förderrichtlinie.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind die in Anhang V der Verordnung (EU) 1308/2013 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Produkte mit

    • zugesetztem Zucker,
    • zugesetztem Fett,
    • zugesetztem Salz,
    • zugesetztem Süßungsmittel.

    Die Verteilung von Obst- und Gemüsesäften ist gleichfalls nicht förderfähig.

     

  • Begleitende pädagogische Maßnahmen können u. a. sein:

    • Gesundes Schulfrühstück
    • Besuch Landwirtschaftlicher Betriebe / Gartenbaubetriebe
    • Schulgarten
    • Lehrplanbezogene Projekttage
    • AID Ernährungsführerschein
    • Klasse 2000

Wichtige Formulare und Merkblätter

    • Zuwendungsantrag (MS-Word) – Stand: 03/2023
    • Anlage zum Zuwendungsantrag (MS-Excel) – Liste der teilnehmenden Schulen Stand: 02/2023
    • Anlage zum Zuwendungsantrag (ausfüllbares PDF-Dokument) - Steuernummer und Beteiligungen – Stand: 03/2023
    • Merkblatt zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse (PDF-Dokument)
    • Zulassungsantrag (PDF-Dokument / MS-Word) – Stand: 03/2022
      (Antragsteller wird mit diesem Antrag auch für Förderung nach Nr. 2.3 der RL-SPOG zugelassen)
    • Änderungsantrag (PDF-Dokument / MS-Word) – Stand: 10/2019
      Anlagen zum Änderungsantrag (MS-Excel) – Stand 10/2019
    • Auszahlungsantrag (PDF-Dokument / MS-Word) – Stand: 10/2019
      Belieferungsnachweis als Anlage zum Auszahlungsantrag (PDF-Dokument / MS-Excel) – Stand: 10/2019
    • Verwendungsnachweis (MS-Word) – Stand: 06/22
    • Anlage Verwendungsnachweis (MS-Excel) – Stand: 06/2022

Transparenzhinweise
Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten

Erklärung Interessenkonflikte
Auszug aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) – Stand 01/2021

Plakat EU-Schulprogramm
vorgeschriebene Druckeinstellung: A3 (420 x 297 mm)
PDF-Dokument

EU-Schulprogramm - Programmkomponente Milch

Programminhalte

  • Ziel ist es, durch ein regelmäßiges Angebot in Thüringer Bildungseinrichtungen den Verzehr und die Akzeptanz von Milch bei Kindern nachhaltig zu erhöhen.
    Mit einer kostenlosen Extra-Portion Milch soll den Kindern gesunde Ernährung schmackhaft gemacht werden.
    Darüber hinaus sollen Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittel sensibilisiert werden.

  • Teilnehmen können alle Thüringer Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen (Klassenstufen 1 bis 4), Förderschulen und Förderzentren im Sinne des Thüringer Förderschulgesetzes (unabhängig von der Klassenstufe).
    Auch Einrichtungen, die bereits im aktuellen Schuljahr am Programm teilnehmen, müssen sich erneut bewerben.
    Das EU-Schulprogramm Programmkomponente Milch findet in Thüringen große Resonanz. Es ist damit zu rechnen, dass die vorliegenden Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen werden. Die vollständigen Bewerbungen werden daher in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
    Von der Bewerbung zur Teilnahme an der Programmkomponente Milch des EU-Schulprogrammes kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

     

  • Alle teilnehmenden Einrichtungen werden regelmäßig von einem zugelassenen Lieferanten mit kostenloser Trinkmilch beliefert.
    Die Suche nach einem geeigneten Lieferanten sowie die Organisation vor Ort liegen in der Verantwortung der Einrichtungen.
    Um die Wirksamkeit des Programmes zu erhöhen, ist in den Einrichtungen mindestens eine begleitende pädagogische Maßnahme im Schuljahr durchzuführen und zu dokumentieren.

  • Die Belieferung der Einrichtungen kann durch Direktvermarkter, Einzel-/Großhändler oder Molkereien erfolgen. Die Lieferanten werden durch die Bewilligungsstelle zugelassen.

  • Milch wird als Trinkmilch ohne Zusätze, wahlweise aus konventioneller oder ökologischer Herstellung, in einer Portionsgröße von mindestens 250 ml (Schulen) bzw. 200 ml (Kindertageseinrichtungen) angeboten. Gesüßte Milchmischgetränke sind nicht förderfähig.
    Um möglichst viele Einrichtungen zu erreichen, ist die Ausgabe der geförderten Schulmilch an maximal 2 Tagen je Unterrichtswoche möglich.
    Innerhalb des Schuljahres ist eine Teilnahme in mindestens 6 Monaten notwendig (maximal 12 Monate).

     

  • Nach der Bewerbung erhalten die Einrichtungen von der Bewilligungsstelle eine Teilnahmebestätigung mit verbindlicher Obergrenze für die Anzahl der Milchportionen und der teilnehmenden Kinder.
    Die teilnehmenden Einrichtungen kontaktieren nun einen zugelassenen Lieferanten, siehe Liste der Lieferanten, um eine Liefervereinbarung für den genehmigten Förderzeitraum abzuschließen.

     

  • Es erfolgt keine direkte Förderung der Bildungseinrichtungen.
    Die Lieferanten erhalten in Form sog. Beihilfen auf Basis festgelegter Nettopreise die Kosten der gelieferten Trinkmilch erstattet. Dafür müssen die Lieferanten von der Bewilligungsstelle zugelassen sein und über eine gültige und wirksame Liefervereinbarung mit den am EU-Schulprogramm teilnehmenden Einrichtungen verfügen.
    Durch den Lieferanten wird auf der Basis der Liefervereinbarung für das entsprechende Schuljahr der Antrag auf Bewilligung der Zuwendungen für die Schulmilchkomponente des EU-Schulprogrammes in Thüringen gestellt.
    Erst nach der Bewilligung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum kann die Belieferung mit Trinkmilch (ohne Zusätze) erfolgen.
    Die Organisation der Trinkmilchausgabe vor Ort liegt in Verantwortung der teilnehmenden Einrichtungen. Hierfür ggf. entstehende Kosten können nicht gefördert werden.

     

  • Antragsteller für die Schulmilchbeihilfe sind ausschließlich die von der Bewilligungsstelle zugelassenen Lieferanten. Zugelassene Lieferanten könnten u. a. sein: Direktvermarkter, Einzel-/Großhändler oder Molkereien.

  • Begleitende pädagogische Maßnahmen können u. a. sein:

    • Projekte zum Thema gesunde Ernährung
    • AG Ernährung und Gesundheit
    • Kneipp-Gesundheitskonzept
    • Koch- und Ernährungskurse
    • Besuch von landwirtschaftlichen Betrieben
    • Besuch lebensmittelverarbeitender Betriebe
  • Das Schulmilchposter ist für die Dauer der Teilnahme am EU-Schulprogramm deutlich sichtbar und lesbar am Haupteingang der Schule bzw. der Kindertagesstätte anzubringen.

Wichtige Formulare, Merkblätter und Hinweise

Zugelassene Lieferanten
in Thüringen mit Produktpalette

Transparenzhinweise
Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten

Plakat EU-Schulprogramm
vorgeschriebene Druckeinstellung: A3 (420 x 297 mm)
PDF-Dokument

Kontakt

BEWILLIGUNGSSTELLE

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 54
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda

Elke Kleb
+49 (361) 574013-307
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulmilch@tlllr.thueringen.de
Steffi Pfarr
+49 (361) 574013-306
Agrarförderzentrum Mittelthüringen
schulmilch@tlllr.thueringen.de

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