
Förderung von Investitionen für die Haltung und Zucht von Bienen
Zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse hat der Freistaat Thüringen ein Dreijahresprogramm für die Imkerei aufgestellt. Die Förderung dient der Stabilisierung und Verbesserung der Bienenwirtschaft, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit, die Vermarktung, die Qualität des Honigs und die Bienenzucht verbessert werden sollen. Damit soll auch eine Erhöhung der für die Bestäubung notwendigen Bienenbestände einhergehen.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Für das Förderjahr 2024 können ab 01.09.2023 bis zum 30.11.2023 Anträge eingereicht werden.
Formulare für den Mittelabruf und die Verwendungsnachweisführung
- Formblatt A 4 - Mittelabruf und Verwendungsnachweis
- Formblatt A 5 - Belegliste – Anlage zum Mittelabruf/Verwendungsnachweis für Geräte
- Formblatt A 6 - Sachbericht – Anlage zum Mittelabruf/Verwendungsnachweis
- Formblatt A 8 - Anlage Steuernummern und Beteiligungen
- Inventarliste für Bienenzuchterzeugnisse (nach ANBest-P 4.2)
DOWNLOADS
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und der Vermehrung von gesunden Bienenvölkern
- Pauschalbeträge nach Ziffer 5.5 der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
- Hinweise über die Veröffentlichung von Förderdaten
- Informationsblatt Antragstellung für Imker, Imkerpaten und Ausbildungsbetrieben 2023 und 2024
Weitere Informationen
BEWILLIGUNGSSTELLE
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Stadtroda
Referat 54
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda