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Förderung der Tierzucht

Die Förderung dient zum Erhalt und zur Verbesserung der  Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch tierzüchterische Maßnahmen. Insbesondere sollen wirtschaftliche Zuchtprogramme den Erhalt und die Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes unterstützen.

Förderrichtlinie Tierzucht

Förderfähig sind die Zuchtbuchführung, die Durchführung von Leistungs- und Qualitätsprüfungen, die Zuchtwertfeststellung im Rahmen von Zuchtprogrammen sowie die Organisation und Durchführung von Tierschauen. Die zu prüfenden Tiere müssen im Zuchtbuch einer in Thüringen anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein.

Antragstellung

Eine Antragstellung ist jährlich bis spätestens 30. November (Antragseingang im TLLLR) für das Folgejahr möglich.

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere

Gemäß dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden Zuwendungen zur züchterischen Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere gewährt. Dabei werden dafür relevante Merkmale erhoben, ausgewertet und für die Abschätzung der genetischen Qualität der Tiere zur Erreichung eines züchterischen Fortschritts aufbereitet.

Förderfähig sind die einem landwirtschaftlichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen (Endbegünstigter) entstehenden Ausgaben für die Datenerhebung und Datenauswertung von Merkmalen zur Gesundheit und Robustheit durch eine Kontrollvereinigung. Zuwendungsempfänger sind Kontrollvereinigungen, die nach den Bestimmungen des Tierzuchtrechts die Leistungsprüfungen vornehmen oder Stellen, die Datenerhebungen und -auswertungen unter Aufsicht der zuständigen Landesfachbehörde zur Bestimmung der genetischen Qualität durchführen.

Antragstellung

Der Zuwendungsantrag ist von der Kontrollvereinigung bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres beim TLLLR einzureichen.

Kontakt

Katrin Engelhardt
Referat 32 - Nutztierhaltung

katrin.engelhardt@tlllr.thueringen.de

Förderrechtliche Grundlagen

Tierzuchtrechtliche Grundlagen

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