
Bewältigung von Frostschäden 2020
Auf dieser Internetseite finden Sie alle Informationen und Unterlagen für die Beantragung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden im Obst- und Weinbau durch Frostereignisse im Frühjahr 2020.
Information und Antragstellung zur Frosthilfe 2020
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden im Obst- und Weinbau durch Frostereignisse im Frühjahr 2020 vom 9.03.2021
Zweck der Gewährung der Billigkeitsleistung
Die im Frühjahr 2020 aufgetretenen Fröste in Thüringen haben in Unternehmen, welche im Obst- und Weinbau tätig sind, zu Ertragsausfällen bei vielen Kulturen geführt. Die Gewährung der finanziellen Hilfe erfolgt zur Abmilderung von existenzbedrohenden Einkommensminderungen, welche unmittelbar durch Frost entstanden sind. Die Betroffenheit ist durch das Erreichen einer Mindestschadensschwelle zu ermitteln. Diese ist erreicht, wenn die durchschnittliche Jahreserzeugung (Naturalertrag) im Jahr 2020 durch die Frostereignisse gegenüber dem vorangegangenen Dreijahreszeitraum um mehr als 30 % zurückgegangen ist.
Wer kann eine Billigkeitsleistung beantragen?
Gefördert werden können Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Produktion von Obst- und Weinbauerzeugnissen umfasst und deren Betriebssitz in Thüringen liegt.
Zuwendungsempfänger müssen in ihrer Existenz gefährdet sein. Eine Existenzgefährdung liegt vor, wenn der kalkulierte Schaden über dem durchschnittlichen Cash-Flow III im vorangegangenen Dreijahreszeitraum liegt.
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
- Unternehmen in Schwierigkeiten (Randnummer 35 Ziffer 15 des EU-Agrarrahmens), es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf das Schadereignis zurückzuführen.
- Unternehmen, die sich bereits vor Eintritt der genannten widrigen Witterungsverhältnisse in Liquidation befanden oder gegen die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet war.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vollständig, unterschrieben und in Papierform bis zum 29.05.2021 an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Erfurt, Referat 41
Leipziger Straße 75a
99085 Erfurt
zu senden. Hier ist auch der Einwurf in den Briefkasten oder eine Abgabe möglich.
Zusätzlich sind die ausgefüllten Antragsanlagen 1-5 digital an nachstehende E-Mail Adresse zu senden:
frosthilfe2020@tlllr.thueringen.de
FAQ - häufig gestellte Fragen
Antragstellung allgemein
Schadensberechnung
Cash-Flow III, gewerbliche nichtlandwirtschaftliche Einkünfte
Prosperitätsprüfung
Erschwinglichkeit
Kontakt
Claudia Kuhaupt
Tel.: +49 361 574157-764
Franziska Gebert
Tel.: +49 361 574157-760
frosthilfe2020@tlllr.thueringen.de
BEWILLIGUNGSSTELLE
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Erfurt
Referat 41
Leipziger Straße 75 a
99085 Erfurt
