Weinbau
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfassende Informationen zum Weinanbau. Der Anbau von Trauben unterliegt strengen Reglementierungen, je nach Verwendungsart. Die entsprechenden Rechtsvorschriften und Genehmigungsverfahren zu Rebpflanzungen und Wiederbepflanzungsrechten werden erläutert.
Allgemeines
Die geschützten Anbaugebiete in Thüringen gehören zum Anbaugebiet Saale-Unstrut und sind derzeit rund 120 ha groß. Der Anbau ist vorwiegend im Raum Bad Sulza und um Weimar konzentriert, es gibt jedoch auch an vielen anderen Orten kleinere Weinlagen und Rebflächen. Inzwischen wird auch außerhalb des festgelegten Saale-Unstrut-Gebietes Wein angebaut.
Rechtliche Vorgaben
Der Anbau von Weinreben ist EU-weit reglementiert.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften der EU im Weinsektor finden Sie hier.
Die Umsetzung der EU-Vorgaben in Bundes- und Landesrecht finden Sie hier.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)in Bonn ist für die Erteilung von Neupflanzrechten zuständig.
Da in Thüringen ein relativ kleiner Teil das Anbaugebietes Saale-Unstrut liegt, werden nicht alle Verwaltungsaufgaben in Thüringen bearbeitet. Nachstehend finden Sie die zuständigen Behörden, deren Aufgaben und Kontakte.
Informationen zum
Fachinformationen anderer Bundesländer
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
- Kontrolle der Umsetzung der genehmigten Rebrechte
- Ausgabe von Weinbegleitpapieren
- Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Flächen, die vor dem 31.12.2015 gerodet wurden
- Umwandlung von Rebrechten in "Genehmigungen für Rebpflanzungen"
- Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten auf andere Flächen innerhalb eines Betriebes
- Berufung und Organisation des Sachverständigenausschusses für den Weinbau
Kontakt
TLLLR Jena, Zweigstelle Erfurt, Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau
Tel.: +49 361574157760
Fax.: +49 361574157777
Leipziger Straße 75a
99085 Erfurt
weinbau@tlllr.thueringen.de
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
- Führung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei
- Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Flächen, die nach dem 31.12.2015 gerodet wurden
- Genehmigung von Anbauversuchen
- Durchführung von Qualitätsprüfungen von Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein und Brandwein
Kontakt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Tel.: +49 34432800
Fax: +49 344328080
Müllner Straße 59
06667 Weißenfels
ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de