Weinbau
Die geschützten Anbaugebiete in Thüringen gehören zum Anbaugebiet Saale-Unstrut und sind derzeit rund 120 ha groß. Der Anbau ist vorwiegend im Raum Bad Sulza und um Weimar konzentriert, es gibt jedoch auch an vielen anderen Orten kleinere Weinlagen und Rebflächen. Inzwischen wird auch außerhalb des festgelegten Saale-Unstrut-Gebietes Wein angebaut.
Allgemeines
Die geschützten Anbaugebiete in Thüringen gehören zum Anbaugebiet Saale-Unstrut und sind derzeit rund 120 ha groß. Der Anbau ist vorwiegend im Raum Bad Sulza und um Weimar konzentriert, es gibt jedoch auch an vielen anderen Orten kleinere Weinlagen und Rebflächen. Inzwischen wird auch außerhalb des festgelegten Saale-Unstrut-Gebietes Wein angebaut.
Rechtliche Vorgaben
Der Anbau von Weinreben ist EU-weit reglementiert.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften der EU im Weinsektor finden Sie hier.
Die Umsetzung der EU-Vorgaben in Bundes- und Landesrecht finden Sie hier.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)in Bonn ist für die Erteilung von Neupflanzrechten zuständig.
Da in Thüringen ein relativ kleiner Teil das Anbaugebietes Saale-Unstrut liegt, werden nicht alle Verwaltungsaufgaben in Thüringen erledigt. Nachstehend finden Sie die zuständigen Behörden, deren Aufgaben und Kontakte.
Unsere Themen
Fachinformationen anderer Bundesländer
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
- Kontrolle der Umsetzung der genehmigten Rebrechte
- Ausgabe von Weinbegleitpapieren
- Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Flächen, die vor dem 31.12.2015 gerodet wurden
- Umwandlung von Rebrechten in "Genehmigungen für Rebpflanzungen"
- Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten auf andere Flächen innerhalb eines Betriebes
- Berufung und Organisation des Sachverständigenausschusses für den Weinbau
Kontakt
Franziska Gebert
Tel.: +49 361 - 574157 - 760
Fax.: +49 361 - 574157 - 777
franziska.gebert@tlllr.thueringen.de
POSTANSCHRIFT
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau
Leipziger Straße 75a
99085 Erfurt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
- Führung der gemeinschaftlichen Weinbaukartei
- Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Flächen, die nach dem 31.12.2015 gerodet wurden
- Genehmigung von Anbauversuchen
- Durchführung von Qualitätsprüfungen von Wein, Schaumwein, Perlwein, Likörwein und Brandwein
Kontakt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Tel.: +49 3443-2800
Fax: +49 3443-28080
Müllner Straße 59
06667 Weißenfels
ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de