
Geschützte geografische Angaben
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 LandEForstWZustV TH 2004 i.V.m. § 134 Abs. 1 des Markengesetzes zuständige Stelle für die Überwachung europarechtlich geschützter geografischer Angaben (g.g.A.) und geschützter Ursprungsbezeichnungen (g.U.). Dabei handelt es sich um EU-Gütezeichen für hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, deren Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften in unmittelbarem Zusammenhang mit einem bestimmten geographischen Gebiet stehen.
Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
Dieses Zeichen wird für ein Erzeugnis verwendet,
- dessen Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder in Ausnahmefällen, in einem bestimmten Land liegt,
- das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen, einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt und
- dessen Produktionsschritte alle in dem abgegrenzten, geografischen Gebiet erfolgen.

Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
Darunter versteht man einen geschützten Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,
- dessen Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder einem bestimmten Land liegt,
- dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist und
- bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt.
Das EU-Register der geographischen Angaben finden Sie unter:

Kontakt
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
geoschutz@tlllr.thueringen.de
Rechtliche Grundlagen
- VO (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Deligierte Verordnung (EU) 664_2014 zur Ergänzung der VO (EU) 1151_2012
- Durchführungsverordnung (EU) 668_2014 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EU) 1151_2012
- Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen