Ökologischer Landbau
Rechtsgrundlagen und Kontrolle
Neben sämtlichen Rechtsvorschriften, die auch für konventionelle landwirtschaftliche Unternehmen gelten, müssen die ökologisch wirtschaftenden Unternehmen noch zusätzliche, den ökologischen Landbau betreffende Rechtsvorschriften einhalten.
Bei der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Handel von Ökoprodukten gelten die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Den Kern der Rechtsvorschriften bilden derzeit die EG-Öko-Basisverordnung VO [EG] Nr. 834 /2007 des Rates und die Kommissionsverordnungen VO (EG) 889/2008 und VO (EG)1235/2008. Die Basisverordnung beschreibt die Grundsätze, Prinzipien und wichtigsten Produktionsvorschriften. Sie wird ergänzt durch die VO (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Basisverordnung hinsichtlich der ökologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle und durch die VO (EG) 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Regelungen der Einfuhren von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern.
Die EU-Verordnungen wirken direkt, d. h. werden ähnlich wie Bundesgesetze von den Ländern bis auf bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung vollzogen.
Ausführliche Informationen zu den Rechtsvorschriften finden sich hier:
Vorschriften, Verordnungen und Gesetze
Zur Durchführung/Umsetzung der EG-Öko-Basisverordnung wurde in Deutschland das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) beschlossen. Es regelt Zulassung und Pflichten der privaten Kontrollstellen wie auch die Aufgabenverteilung zwischen den Behörden und privaten Kontrollstellen sowie Bußgeld- und Strafvorschriften.
Die privaten Öko-Kontrollstellen führen die Inspektionen vor Ort durch, die zuständigen Behörden in jedem Bundesland beaufsichtigen die Durchführung der Inspektionen und Zertifizierungen. Die Kontrollstellen müssen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen sein.
Die Kontrollstellen führen mindestens einmal jährlich einen Inspektionsbesuch bei den Unternehmen durch (Gesetzliche Grundlage Art. 65 Abs. 1 VO (EG) Nr. 889/2008). Des Weiteren sind angemeldete und unangemeldete Nachkontrollen zur Überprüfung eventueller Auflagen und Stichprobenkontrollen nach dem Zufallsprinzip möglich.
Eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen finden Sie hier:
Liste der zugelassenen Öko-Kontrollstellen
Mitteilungen der zuständigen Behörde für den Freistaat Thüringen
Die Kontrollstellen unterliegen der staatlichen Überwachung durch die zuständigen Behörden der Bundesländer.
Im Freistaat wurde das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als zuständige Behörde bestellt. Die damit verbundenen Aufgaben nimmt das Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz wahr.
Mitteilungen der zuständigen Behörde:
Kontakt
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Tel.: +49 361 57 40 41-162
oeko@tlllr.thueringen.de
Aktuelles
- Fachliche Informationen zum Ökologischen Landbau
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Informationen zur Kontrolle des ökologischen Landbaus in Thüringen
- Kontrolle ökologischer Landbau – Kurzinfo 2021