
Laborzulassungen /-empfehlungen
Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) nimmt die Abteilung Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum umfangreiche Kontrollaufgaben zur externen analytischen Qualitätssicherung im Bereich der landwirtschaftlichen Analytik wahr.
Allgemeine Informationen
Für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Bioabfallverordnung (BioAbfV) benötigen die Laboratorien eine staatliche Zulassung (Notifizierung), welche auf Antrag durch die Länder erteilt und überwacht wird. Die Kompetenzfeststellung der Untersuchungsstellen im Rahmen der AbfKlärV und BioAbfV erfolgt gemäß den bundesweit einheitlichen Vorgaben nach Fachmodul Abfall in der jeweils gültigen Fassung. Damit wird ein einheitliches Verfahren in allen Bundesländern gewährleistet.
Im Rahmen der Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) führt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) eine Liste der für die Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchung empfohlenen Laboratorien mit Sitz in Thüringen. Voraussetzung für die durch die Untersuchungsstelle zu beantragende Aufnahme in die Liste ist, dass die Untersuchungsstelle über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und die notwendige personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügt, welche durch eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 sowie eine innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren erfolgreiche Ringversuchsteilnahme nachgewiesen wird.
Kontakt
Dr. Matthias Leiterer
Tel.: +49 361 57 40 41-434
matthias.leiterer@tlllr.thueringen.de
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