
Laborzulassungen
Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) nimmt die Abteilung Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum umfangreiche Kontrollaufgaben zur externen analytischen Qualitätssicherung im Bereich der landwirtschaftlichen Analytik wahr.
Allgemeine Informationen
Für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Bioabfallverordnung (BioAbfV) und Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) benötigen die Laboratorien eine staatliche Zulassung (Notifizierung) bzw. Anerkennung (ThürDüV), welche auf Antrag durch die Länder erteilt und überwacht wird. Voraussetzung ist, dass die Untersuchungsstellen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und die notwendige gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Die Kompetenzfeststellung der Untersuchungsstellen im Rahmen der AbfKlärV und BioAbfV erfolgt gemäß der bundesweit einheitlichen Vorgaben nach Fachmodul Abfall in der jeweils gültigen Fassung. Damit wird ein einheitliches Verfahren in allen Bundesländern gewährleistet. Zusätzlich werden zur Umsetzung der ThürDüV für die Anerkennung der Thüringer Laboratorien zur Bodenuntersuchung der Nachweis der erfolgreichen Ringversuchsteilnahme für die fakultativen Parameter des LÜRV-A Boden sowie bei der Anerkennung der Labore zur Wirtschaftsdüngeruntersuchung der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme für die entsprechenden Parameter am Ringversuch LÜRV-A Klärschlamm bzw. Ringversuch Flüssige Wirtschaftsdüngemittel nach VDLUFA gefordert.
Kontakt
Dr. Matthias Leiterer
Tel.: +49 361 57 40 41-434
matthias.leiterer@tlllr.thueringen.de
-
Unsere Themen