
Infrastruktur-Maßnahmen
- dem ländlichen Raum angepasst
Die Förderung von - dem ländlichen Charakter angepassten - Infrastrukturmaßnahmen dient der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten.
Allgemein
Infrastrukturmaßnahmen in diesem Sinne sind ländliche Straßen der Entwurfsklasse 4 nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen sowie touristische Einrichtungen und sonstige Freizeitinfrastrukturen, beispielsweise Schutzhütten, Rast- und Grillplätze, Aussichtsplattformen oder ein Erlebnispfad.
Sie dienen der Erschließung der touristischen Attraktivität und erhöhen die Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt.
Kontakt
Infotelefon Landentwicklung
+49 361 57 40 62-999
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de