Kleinstunternehmen der Grundversorgung (KLUG)
Im Mittelpunkt steht die Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs von Betriebsstätten. Gefördert werden Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Dienstleistungen), die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen.