
Revitalisierung von Brachflächen
Durch die Revitalisierung von Brachen ist eine Rückgewinnung und Gestaltung von Landschafts- und Siedlungsräumen, unabhängig von ihrer jeweiligen Vornutzung, möglich. Gefördert werden können Abriss, Entsiegelung, Beräumung, Entsorgung und Folgenutzung.
Die Revitalisierung von Brachflächen trägt wesentlich zur Erreichnung dieses Ziels bei und stellt darüber hinaus ein wirksames Instrument für die Entwicklung der ländlichen Räume dar.
Gefördert werden können Abriss, Entsiegelung, Beräumung, Entsorgung und Folgenutzung. Damit leistet die Fördermaßnahme einen Beitrag zur Entwicklung lokaler, insbesondere sozialer Infrastrukturen und verhindert gleichzeitig, dass für diese Projekte Flächen auf der "grünen Wiese" in Anspruch genommen werden. Bauliche Missstände infolge der Aufgabe der Vornutzung werden durch die Revitalisierung von Brachflächen beseitigt. Die Maßnahme fördert sowohl die nachhaltige kommunale und regionale Entwicklung, als auch die Verbesserung von Umwelt, Natur und Landschaftsbild.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, bei dem es keine Rolle spielt, wer dazu beiträgt.
Deshalb werden bei dieser Fördermaßnahme private und kommunale Zuwendungsempfänger grundsätzlich in gleicher Höhe gefördert.
Weitergehende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite des TMIL.
Kontakt
Infotelefon Landentwicklung
+49 361 57 40 62-999
laendlicherraum@tlllr.thueringen.de
Downloads
Zugehörige Anlagen
- Datenschutzinformationen
- De-minimis-Erläuterungen
- De-minimis-Erklärung
- Hinweisblatt zur Veröffentlichung von Förderdaten
- Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde
- Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Kreditbereitschaftserklärung für die Finanzierung des Vorhabens