Revitalisierung
Durch die Revitalisierung von Brachen ist eine Rückgewinnung und Gestaltung von Landschafts- und Siedlungsräumen, unabhängig von ihrer jeweiligen Vornutzung, möglich. Gefördert werden können Abriss, Entsiegelung, Beräumung, Entsorgung und Folgenutzung.
Ein Schwerpunkt liegt in der Umnutzung von Gebäuden und Anlagen.
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Zugehörige Anlagen:
- Datenschutzinformationen
- De-minimis-Erläuterungen
- De-minimis-Erklärung
- Hinweisblatt zur Veröffentlichung von Förderdaten
- Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde
- Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- Kreditbereitschaftserklärung für die Finanzierung des Vorhabens