
Innovationsförderung in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Mit dieser Fördermaßnahme soll die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Wissenschaft, Beratung und Verbänden unterstützt werden, um innovative Projekte umzusetzen und so Beiträge zu den vorgegebenen Leitthemen des EPLR zu erbringen. Nach Abschluss der geförderten Vorhaben erfolgt die Verbreitung der Ergebnisse durch das EIP-Agri-Netzwerk.
Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI)
- innovative Lösungen für praxisrelevante Fragen- und Problemstellungen finden
- Umsetzung neuer Ideen und Vorhaben in einer Operationellen Gruppe
- Informations- und Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft stärken
- Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus vor- und nachgelagerten Bereichen des Agrarsektors
- Überführung und Verbreitung innovativer Produkte und Prozesse in die Praxis
- Innovationen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Versorgungskette in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau
- Beitrag zur Regionalentwicklung und Wachstumsstrategie der Europäischen Union
Kontakt
Julia Bader
Tel.: +49 361 574041-406
Fax: +49 361 574041-403
innovation@tlllr.thueringen.de
Was ist EIP-Agri?
Was ist EIP-Agri? Video der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume

Hinweis/Aufruf:
Der nächste Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen zur Innovationsförderung (EIP-Agri) beim TLLLR ist der 31.01.2021. Bei Fragen steht Ihnen die Innovationsdienstleisterin Julia Bader zur Verfügung.
Mit der Teilmaßnahme A der Förderrichtlinie „LFE - Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen“ LFE-Richtlinie fördert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) als zuständige Verwaltungsbehörde die Tätigkeit von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.
Die Fördermittel stammen, neben einer nationalen Kofinanzierung, aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Basierend auf der ELER-Verordnung (1305/2013) erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Freistaates Thüringen, EPLR.

Unterstützte Projekte
Fördervoraussetzungen
Mit dieser Fördermaßnahme soll die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Wissenschaft, Beratung und Verbänden unterstützt werden, um innovative Projekte umzusetzen und so Beiträge zu den vorgegebenen Leitthemen des EPLR zu erbringen.
Nach Abschluss der geförderten Vorhaben erfolgt die Verbreitung der Ergebnisse durch das EIP-Agri-Netzwerk. Auch während der Projektdurchführung möchte das Netzwerk durch Publizitätsmaßnahmen und Veranstaltungen einen Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen den Operationellen Gruppen ermöglichen. Dies erfolgt über die Deutsche Vernetzungsstelle (DVS)bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und dem EIP-Service Point in Brüssel.
Unterstützt werden
- die Entwicklung, Testung und Praxiseinführung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien, Pilotverfahren oder
- Demonstrationsvorhaben sowie die Verbreitung von innovativen Verfahren, Prozessen oder Erzeugnissen bei Anwendern und Verbrauchern.
Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden, einen innovativen Charakter besitzen und der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft dienen.
Gefördert werden die Aufwendungen für Tätigkeiten in der Operationellen Gruppe und projektbezogenen Investitionen. Die Laufzeit des Vorhabens kann maximal 3 Jahre betragen, danach ist ein Folgeprojekt möglich.
Zuwendungsempfänger
Im Rahmen der EIP-Agri-Verbundprojekte gründen sich so genannte Operationelle Gruppen (OGs), die innerhalb einer Kooperation zusammenarbeiten (Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung (oder die betrieblichen Unterlagen im Falle einer juristischen Person als Kooperation).
Die Operationelle Gruppe muss mindestens zwei Kooperationspartner (Wirtschafts- und/oder Wissenschafts-partner) umfassen. Unter diesen muss mindestens ein aktiver Landwirtschaftsbetrieb bzw. Waldbesitzer bzw. forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder deren berufsständische Vertretung mit direktem Bezug zur praktischen Landwirtschaft mitwirken.
Akteurinnen und Akteure einer Operationellen Gruppe können insbesondere sein:
- Unternehmen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, des Garten- und Weinbaues
- Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie öffentlichen Einrichtungen
- Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs des Agrarsektors
- Beratungsunternehmen und –organisationen, Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen, etc.
Förderverfahren/ Antragstellung
Stufe 1:
Einreichung der Projektskizzen beim TLLLR: Basierend auf der Projektbeschreibung wird der Innovationsausschuss über den innovativen Charakter sowie eventuell notwendige Anpassungen entscheiden.
Beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als Thüringer Vernetzungsstelle der EIP-AGRI erhalten Sie auch Unterstützung für aufkommende Fragen rund um das Förderprogramm. Die Thüringer Innovationsdienstleisterin berät und begleitet die Operationellen Gruppen bei der Durchführung von Projekten und trägt aktiv zur Vernetzung potenzieller Akteure aus Praxis und Wissenschaft bei.
Stufe 2:
Einreichung der Projektanträge inkl. aller notwendigen Projektunterlagen bei der Bewilligungsbehörde, der Thüringer Aufbaubank. Anhand von Auswahlkriterien und der Prüfung von eingegangen Antragsunterlagen vergibt die TAB die Bewilligung zur Projektdurchführung und teilt Ihnen den Projektbeginn mit. Auch der Abruf der Fördermittel erfolgt bei der Thüringer Aufbaubank.