Förderung der Tierzucht
Die Förderung dient zum Erhalt und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch tierzüchterische Maßnahmen. Insbesondere sollen wirtschaftliche Zuchtprogramme den Erhalt und die Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes unterstützen.
Förderrichtlinie Tierzucht
Förderfähig sind die Zuchtbuchführung, die Durchführung von Leistungs- und Qualitätsprüfungen, die Zuchtwertfeststellung im Rahmen von Zuchtprogrammen sowie die Organisation und Durchführung von Tierschauen. Die zu prüfenden Tiere müssen im Zuchtbuch einer in Thüringen anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist jährlich bis spätestens 30. November (Antragseingang im TLLLR) für das Folgejahr möglich.
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere
Gemäß dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden Zuwendungen zur züchterischen Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere gewährt. Dabei werden dafür relevante Merkmale erhoben, ausgewertet und für die Abschätzung der genetischen Qualität der Tiere zur Erreichung eines züchterischen Fortschritts aufbereitet.
Förderfähig sind die einem landwirtschaftlichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen (Endbegünstigter) entstehenden Ausgaben für die Datenerhebung und Datenauswertung von Merkmalen zur Gesundheit und Robustheit durch eine Kontrollvereinigung. Zuwendungsempfänger sind Kontrollvereinigungen, die nach den Bestimmungen des Tierzuchtrechts die Leistungsprüfungen vornehmen oder Stellen, die Datenerhebungen und -auswertungen unter Aufsicht der zuständigen Landesfachbehörde zur Bestimmung der genetischen Qualität durchführen.
Antragstellung
Der Zuwendungsantrag ist von der Kontrollvereinigung bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres beim TLLLR einzureichen.
Kontakt
Katrin Engelhardt
Tel.: +49 361 574041-251
Referat 32 - Nutztierhaltung
Naumburger Str. 98, 07743 Jena
katrin.engelhardt@tlllr.thueringen.de
Förderrechtliche Grundlagen
Download
- Förderrichtlinie Tierzucht (nichtamtliche konsolidierte Fassung – Stand 1. VV)
- Förderrichtlinie Tierzucht vom 20.12.2016 (ThürStAnz Nr. 7/2017 S. 268-270)
- Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie Tierzucht vom 29.11.2018 (ThürStAnz Nr. 51/2018 S. 1681)
- Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie Tierzucht – Berichtigung: ThürStAnz Nr. 51/2018 S.1681 vom 12.02.2019 (ThürStAnz Nr. 10/2019 S. 512)
- GAK-Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (nichtamtliche konsolidierte Fassung – Stand 3. VV)
- Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere - Verwaltungsvorschrift vom 10.02.2017 (ThürStAnz Nr. 15/2017 S. 495-500)
- Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere vom 14.06.2018 (ThürStAnz Nr. 30/2018 S. 948-949)
- Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere vom 05.11.2018 (ThürStAnz Nr. 50/2018 S. 1614)
- Dritte Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ (ThürStAnz Nr. 51 + 52/2020 S. 1822)
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