
Aufgaben Pflanzenschutzdienst
Im Pflanzenschutzdienst Thüringen arbeitet das Referat 23 (Pflanzenschutz und Saatgut) und das Referat 25 (Cross Compliance und Fachrechtskontrollen) des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) eng mit dem ThüringenForst (Anstalt Öffentlichen Rechts) zusammen.
Die Aufgabe des Pflanzenschutzdienstes besteht darin, die fachrechtlichen Vorgaben in den beiden Bereichen Pflanzenschutzmittel und Pflanzengesundheit sachgerecht umzusetzen.
Überwachung Schaderreger-Auftreten
In Abhängigkeit von der Witterung und den örtlichen Verhältnissen schwankt das jährliche Schaderreger-Auftreten. Vor allem Pflanzenkrankheiten und Insekten kommen in den einzelnen Jahren in unterschiedlicher Stärke an den Kulturpflanzen vor. Zur Minimierung der Anzahl an Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist es für den Praktiker wichtig, die aktuelle Befallslage zu kennen. PSM-Spritzungen sollten nur dann erfolgen, wenn der Zielorganismus tatsächlich auftritt und der Bekämpfungsrichtwert überschritten ist. Das TLLLR bietet im Rahmen des Pflanzenschutz-Warndienstes laufend aktualisierte Informationen zum Schaderregerbefall in den Hauptkulturen der Landwirtschaft und Gartenbau an.
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM)
Die Bekämpfung von Schadorganismen an Kulturpflanzen und von Unkräutern erfolgt in der konventionellen Pflanzenproduktion schwerpunktmäßig mit PSM. Zurzeit sind über 1.000 PSM mit mehr als 250 Wirkstoffen zugelassen. Durch strenge Zulassungsvorgaben stehen jedoch immer weniger PSM zur Verfügung.
Zur Einschätzung der Wirkung der PSM und zur Optimierung von Spritzstrategien führt der Pflanzenschutzdienst Feldversuche durch. Diese Versuche erfolgen firmenneutral, die Resultate werden veröffentlicht. Die Versuchsergebnisse sollen dem Landwirt helfen, eine objektive Entscheidung bei der PSM-Auswahl treffen zu können.
Beim Einsatz von PSM ist vom Anwender die Gebrauchsanleitung genau zu beachten. PSM müssen für die jeweilige Kultur und den betreffenden Schadorganismus zugelassen sein (Indikationszulassung). Eine Übersicht dazu bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an. Weiterhin sind alle Vorgaben zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt einzuhalten. Beim Handel mit PSM gibt es u. a. Vorschriften für die Form der Abgabe (Selbstbedienungsverbot) sowie für die Kennzeichnung der PSM. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom Pflanzenschutzdienst im Rahmen von systematischen Kontrollen überwacht. Die Ergebnisse sind ebenfalls beim BVL in den jeweiligen Jahresberichten dokumentiert.
Pflanzenschutzgeräte/anerkannte Kontrollwerkstätten
Pflanzenschutzgeräte sind für die sachgerechte Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) von großer Bedeutung. Deshalb ist eine turnusmäßige Überprüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten in amtlich anerkannten Kontrollwerkstätten in einem Zeitabstand von 6 Kalenderhalbjahren gesetzlich vorgeschrieben. Die bestandene Überprüfung wird mit einer Prüfplakette dokumentiert. Auf dieser Prüfplakette ist das Ende der Gültigkeit (Kalender-Halbjahr) vermerkt.
Amtliche Pflanzengesundheit/Pflanzenquarantäne
Einige Schadorganismen an Kulturpflanzen verfügen über ein hohes Schadpotenzial und lassen sich nur mit großem materiellen sowie finanziellen Aufwand bekämpfen (Quarantäne-Schaderreger). Die Überwachung und Bekämpfung solcher Schaderreger ist EU-weit gesetzlich geregelt. Beim Auftreten gefährlicher Schaderreger wird das TLLLR tätig und leitet entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen zur Beseitigung des Befalls ein.
Durch amtliche Kontrollen von Import- und Exportwaren soll verhindert werden, dass phytopathogene Schaderreger aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet verschleppt werden. Detaillierte Informationen zum Bereich Pflanzengesundheit und zu Quarantäne-Schaderregern sind beim Julius Kühn-Institut sowie auf den Thüringen-Seiten von ISIP verfügbar.
Weitere Informationen
- BMEL Pflanzenschutz: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert zum Thema Pflanzenschutz.ISIP: Für den sachgerechten Pflanzenschutz benötigen Landwirte und Gärtner vielfältige Fachinformationen (z. B. Befalls- und Zulassungssituation). Die Thüringen-Seiten von ISIP (Informationssystem Integrierter Pflanzenbau) stellen umfangreiche Daten zu Pflanzenschutzmaßnahmen bereit und informieren zu aktuellen Entwicklungen. Zudem gibt es dort Informationen zu Fragen der Pflanzengesundheit.