
Sachkunde
Sachkunde
Die Pflanzenschutz-Sachkunde ist u. a. erforderlich für
- die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (außer entsprechend gekennzeichnete Mittel für nichtberufliche Anwender im Hausgarten),
- die Beratung über den Pflanzenschutz
- den Handel/Abgabe sowie für den gewerbsmäßigen und privaten Verkauf im Internet
- den Erwerb von PSM (außer beim Erwerb entsprechend gekennzeichneter Mittel für nichtberufliche Anwender)
- Personen, die andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden (z. B. Lehrausbilder)
Um einen Sachkundenachweis zu erhalten, müssen entsprechende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Dies kann zum einen über bestimmte berufliche Qualifikationen wie z. B. eine Ausbildung als Landwirt, Forstwirt oder Gärtner erfolgen. Fehlt eine einschlägige Berufsausbildung, bietet sich alternativ die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung an. Diese kann für den Aufgabenbereich „Abgabe von Pflanzenschutzmitteln“ (Händler) oder „Anwendung von Pflanzenschutzmittel/Beratung zum Pflanzenschutz“ (Anwender, Berater) abgelegt werden. Unter Vorlage des Prüfungszeugnisses können Sie die Nachweiskarte anschließend beantragen.
Kontakt
Pflanzenschutzdienst Thüringen
Tel.: +49 361 574198-000
Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de