
Rechtliche Grundlagen, Fachinformationen und Fördermöglichkeiten
Im Bereich des Düngerechtes müssen durch die Landwirtschaftsbetriebe eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen eingehalten werden. Basierend auf dem Düngegesetz zur Umsetzung des europäischen Rechtes wird die Nährstoffzufuhr räumlich, zeitlich und mengenmäßig reglementiert.
Rechtliche Grundlagen
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Gesetzliche Vorschriften zur Düngung:
- Düngegesetz
- Verordnung über die Gute fachliche Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
- Verordnung über das Inverkehrbirngen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)
- Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
- Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV)
- Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)
Folgende angrenzende Rechtsbereiche nehmen Bezug zur Düngung:
- Klärschlammverordnung
- Bioabfallverordnung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Thüringer Wassergesetz
- Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Das LAWA-Merkblatt "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen unter sechs Monaten" und weitere Informationen zur AwSV sind beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu finden.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA)
Düngeverordnung
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Änderungen durch die Novelle der Düngeverordnung 2020:
Fachinformation: Änderungen mit Inkrafttreten der Düngeverordnung 2020
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Fabian Hildebrandt
Tel.: +49 361 574041-456
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
fabian.hildebrandt@tlllr.thueringen.de
Hubert Heß
Tel.: +49 361 574041-312
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
hubert.hess@tlllr.thueringen.de -
Einzelne Betriebe sind von den Aufzeichnungs- und Untersuchungspflichten nach der Düngeverordnung (DüV) und der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) befreit. Dadurch ergeben sich Erleichterungen im Zusammenhang mit der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.
Information für Betriebe zu Befreiungen nach DüV und ThürDüV (Stand 21.06.2022)
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Fabian Hildebrandt
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Die Berechnung von Düngebedarfsermittlungen nach Düngeverordnung (2020) kann nach der Vorgabe der nach Landesrecht zuständigen Stelle (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, TLLLR) neben dem PC-Programm BESyD auch handschriftlich erfolgen.
Vorgaben und Formulare:
Vorgaben zur handschriftlichen N- und P-Düngebedarfsermittlung (Stand 07.06.2022)
N- und P-Düngebedarfsermittlung für Zweitfrüchte (Stand 19.04.2022)
Hinweise zur Anrechnung der organischen und mineralischen Düngung im Herbst zu Wintergerste und Winterraps bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr (Stand 18.03.2021)
Fachinformation: Düngebedarfsermittlung sowie N- und P-Düngung auf Ackerland und Grünland im Herbst 2021 (Stand 01.07.2021) und
Prüf- und Dokumentationsblatt zur Herbstdüngung auf Ackerland (Stand 01.07.2021) - bitte mit Adobe Acrobat Reader öffnen!Kontakt
Fabian Hildebrandt
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Bei der Stickstoffdüngung im Frühjahr muss jeder Landwirt nach § 3 der Düngeverordnung (DüV) die im Boden verfügbaren N-Mengen (Nmin) kennen und berücksichtigen. Dazu sollten eigene Nmin -Untersuchungen auf möglichst vielen Schlägen durchgeführt werden.
Damit im zeitigen Frühjahr nach Ende der Sperrfrist auch vor Beginn der Nmin-Probenahme N-Düngebedarfsermittlungen gerechnet werden können, stehen ab 2018 langjährige Nmin-Gehalte (5-jähriges Mittel) in Form von „Nmin langjährig“ zur Verfügung. Nmin langjährig kann zur N-Düngebedarfsermittlung für die Ausbringung früher N-Düngergaben bis zum Erscheinen von Nmin aktuell herangezogen werden. Ab dann sind nur noch aktuelle Nmin-Gehalte aus „Nmin aktuell“ zu verwenden.
Auf der Grundlage von über 1 000 Nmin-Testflächen in Thüringen werden zu Vegetationsbeginn in kurzfristigen Abständen aktuelle mittlere Nmin-Gehalte kumulativ aufbereitet und bereitgestellt. Die Tabellen enthalten Informationen für alle wesentlichen Hauptfrüchte, für die am häufigsten angebauten Kulturen Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Sommergerste und Silomais, auch untergliedert nach Bodenarten. Damit stehen den Betrieben vor geplanten N-Düngungsmaßnahmen aktualisierte Richtwerte für mittlere normierte Nmin-Gehalte zur Verfügung. Diese Ergebnisse werden ab der zweiten Februardekade in mehreren Mitteilungen zur Verfügung gestellt. Sie können als Nachweis für die Berücksichtigung der verfügbaren N-Gehalte im Boden gemäß § 3 DüV ausgedruckt und aufbewahrt werden.
Gleiches gilt für die aktuellen Smin-Gehalte, die einschließlich der Hinweise zur S-Düngung im Anschluss an Nmin-aktuell ersichtlich sind.
Zur Berechnung von N-Düngebedarfsermittlungen steht in Thüringen ein speziell für die Landwirtschaftsbetriebe entwickeltes PC-Programm „ BESyD“ zur Nutzung bereit. Dazu sind möglichst aktuelle Nmin-Gehalte zu nutzen. Damit ist der Landwirt in der Lage, mit repräsentativen Nmin-Gehalten (z.B. eigene Nmin-Untersuchungen oder Nmin-Richtwerte aus dem TLLLR-Informationsservice „Nmin-aktuell) für jeden seiner Schläge eigene N-Düngebedarfsermittlungen zu berechnen und die Ergebnisse zur Dokumentation auszudrucken.
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Patrick Iffland
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Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
patrick.iffland@tlllr.thueringen.de
Sabine Wagner
Tel.: +49 361 574041-421
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
sabine.wagner@tlllr.thueringen.de -
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) und anderer Vorschriften am 1. Mai 2020 (BGBl. I S. 846) wurden die Aufzeichnungspflichten nach § 10 DüV vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) geändert.
Hinzugekommen sind u. a. die Verpflichtung zur schlagbezogenen Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme bei Ausbringung N- oder P-haltiger Düngemittel innerhalb von zwei Tagen und eine jährliche Zusammenfassung der aufgebrachten Nährstoffmengen und der Düngebedarfe.Diese und weitergehende Aufzeichnungspflichten sind in der folgenden Fachinformation dargelegt. Zur Aufzeichnung können folgende Formulare genutzt werden. Weiterhin sollen als Beispiel ausgefüllte Formblätter eine Unterstützung geben.
Fachinformation zu Aufzeichnungspflichten nach § 10 Düngeverordnung (DüV 2020)
(Stand: 31.01.2022)Anlage 1
Tabellen über mittlere Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere, Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern und anderen organischen Düngern, Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs, Stickstoffbindung durch LeguminosenLeerformulare
Formblätter zu den Aufzeichnungspflichten nach §10 DüV - Elementform
(Stand: 02/2021)Formblätter zu den Aufzeichnungspflichten nach §10 DüV - Oxidform
(Stand: 02/2021)Beispiel
Das Berechnungsbeispiel enthält als Hilfe ein Beispiel für einen Betrieb mit zwei Flächen innerhalb und einer Fläche außerhalb der Nitratkulisse.
Es soll die grundsätzliche Verfahrensweise der Aufzeichnung demonstrieren.Kontakt
Fabian Hildebrandt
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Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
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hubert.hess@tlllr.thueringen.de -
Vorschriften und Auflagen zur Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen an Gewässern nach Düngeverordnung (DüV), Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV), Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Vorschriften zur Düngung an Gewässern in Thüringen
Seit dem 11.05.2021 können im Antragsprogramm Vera die Bewirtschaftungs- und Abstandskulissen für landwirtschaftlich genutzte Flächen an Gewässern nachgeladen werden. Diese Kulissen ersetzen die zuvor veröffentlichte Excel-Tabelle mit den feldblockbezogenen Hinweisen. Nähere Informationen können folgender Veröffentlichung entnommen werden:
Information: "Bewirtschaftungs- und Abstands-Kulissen an Gewässern in Vera" (05/2021)
Die Bewirtschaftungs- und Abstandskulissen für landwirtschaftlich genutzte Flächen an Gewässern können auch im Geoproxy und im Thüringen-Viewer angezeigt werden.
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Fabian Hildebrandt
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Vorgaben und Bewirtschaftungsauflagen bei der Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Herbst:
Fachinformation: Düngebedarfsermittlung sowie N- und P-Düngung auf Ackerland und Grünland im Herbst 2021 (Stand: 01.07.2021) und Prüf- und Dokumentationsblatt zur Herbstdüngung auf Ackerland (Stand: 01.07.2021) - bitte mit Adobe Acrobat Reader öffnen!
Fachinformation zum Umgang mit stickstoffhaltigen Saatgutbeizen und Mikronährstoffdüngern im Herbst
Sperrzeiten für stickstoff- und phosphorhaltige Düngemittel innerhalb und außerhalb von mit Nitrat belasteten Gebieten (Stand: 01/2022)
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Die Düngeverordnung (DüV) gibt in § 6 Abs. 4 eine betriebliche Obergrenze für Stickstoff vor, die mit der Aufbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern und Weideanfall, innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschritten werden darf. Zusätzlich ist innerhalb der Nitratkulisse nach Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 DüV eine schlagweise Obergrenze für Stickstoff von 170 kg/ha und Kalenderjahr bei der Aufbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, einzuhalten, sofern keine Befreiung vorliegt. Folgende Fachinformation erläutert die Berechnung der beiden Grenzwerte.
Fachinformation: Ermittlung der 170 kg Norg-Obergrenze auf Betriebs- und Schlagebene (Stand: 21.02.2022)
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Das Programm zur Ermittlung der vorhandenen Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände "Lagerka" wird derzeit überarbeitet. Die langjährigen Jahresniederschläge werden an die neue Referenzperiode von 1991-2020 angepasst. Weiterhin werden die Niederschläge auf Grundlage des aktuellen Zuschnitts der Thüringer Gemeinden ermittelt.
Betriebe, die derzeit den Bau neuer Lagerstätten für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände planen, können bis zur Veröffentlichung des aktualisierten Programms den langjährigen Niederschlag ihrer Gemeinde beim TLLLR erfragen. Der mitgeteilte Niederschlag ist dann für die Berechnung mit Lagerka zu verwenden.
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Thüringer Düngeverordnung, Nitrat-, Niederschlags-, Phosphatkulisse
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Mit dem in Kraft treten der Zweiten Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung am 01. Januar 2021 werden die Verpflichtungen aus § 13a der novellierten Düngeverordnung (DüV 2020), welche am 01. Mai 2020 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Einhergehend müssen seit dem 01. Januar 2021 in den von den Landesregierungen ausgewiesenen nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten abweichende oder ergänzende Anforderungen eingehalten werden.
Die detaillierte Betroffenheit einzelner Feldblöcke an der ausgewiesenen Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulisse kann im Standard Geoclient, InVeKoS-Client, als auch im neuen Thüringen Viewer, welcher auch auf mobilen Endgeräten genutzt werden kann, festgestellt werden. Die Übersichtskarten am rechten Bildrand dienen einer ersten Orientierung.
Nutzung des Geoportals Thüringen (Geoproxy):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Geoportal Thüringen (Geoproxy, InVeKoS-Client)
Nutzungsbeschreibung Geoproxy: Online-Handbuch Geoclient
Nutzung des Thüringen Viewers (Nutzung über mobiles Endgerät möglich):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Viewer InVeKoS-TH
Nutzungsbeschreibung Thüringen Viewer: Kurzbeschreibung
Die Zweite Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung.
Zweite Thüringer Düngeverordnung – Verordnungstext vom 02. Dezember 2020
Einzelheiten und Arbeitsunterlagen zur Umsetzung der Zweiten Thüringer Düngeverordnung
Fachinformation zur Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung (Stand: 31.01.2022)
Formblatt zur Anzeige der Inanspruchnahme der 160/80 kg-N/ha-Regelung nach § 6 Abs. 2 ThürDüV
Anerkannte Labore für Nmin- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen
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Fabian Hildebrandt
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Lukas Harnisch
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Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
lukas.harnisch@tlllr.thueringen.deÜbersichtskarten der Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulisse ab 01. Februar 2022 nach Landkreisen und Kreisfreien Städten
- Kreisfreie Stadt ErfurtKreisfreie Stadt GeraKreisfreie Stadt JenaKreisfreie Stadt SuhlKreisfreie Stadt WeimarLankreis Altenburger LandLandkreis EichsfeldLandkreis GothaLandkreis GreizLandkreis HildburghausenLandkreis Ilm-KreisLandkreis KyffhäuserkreisLandkreis NordhausenLandkreis Saale-Holzland-KreisLandkreis Saale-Orla-KreisLandkreis Saalfeld-RudolstadtLandkreis Schmalkalden-MeiningenLandkreis SömmerdaLandkreis SonnebergLandkreis Unstrut-Hainich-KreisLandkreis WartburgkreisLandkreis Weimarer Land
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Durch die am 11. November 2020 in Kraft getretene neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wurden bundeseinheitliche Vorgaben aufgestellt, die eine rechtssichere, differenzierte und verursachergerechte Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten in allen Ländern ermöglichen soll.
Informationsblätter zur Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse in Thüringen
Die Betroffenheit einzelner Feldblöcke an der ausgewiesenen Nitratkulisse kann im Geoproxy unter dem Themenbaum „ThürDüV“ und dem dazugehörigen Layer „Nitratkulisse“ oder im Thüringen Viewer unter „Themen – Fachdaten – ThürDüV – Nitratkulisse“ festgestellt werden.
Nutzung des Geoportals Thüringen (Geoproxy):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Geoportal Thüringen (Geoproxy, InVeKoS-Client)
Nutzungsbeschreibung Geoproxy: Online-Handbuch Geoclient
Nutzung des Thüringen Viewers (Nutzung über mobiles Endgerät möglich):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Viewer InVeKoS-TH
Nutzungsbeschreibung Thüringen Viewer: Kurzbeschreibung
Die ergänzenden Anforderungen auf den Referenzparzellen der Nitratkulisse umfassen
nach § 13a Abs. 2 Düngeverordnung 2020:
- die Reduzierte N-Düngung (-20 %),
- geringere Höchstmengen für organisch und organisch-mineralische Düngemittel,
- verschärfte Anforderungen bei der Aufbringung von Düngemitteln im Herbst,
- verlängerte Sperrfristen,
- sowie den verpflichtenden Zwischenfruchtanbau und
nach § 5 der Thüringer Düngeverordnung:
- die Wirtschaftsdüngeruntersuchung,
- Nmin-Untersuchung im Frühjahr,
- sowie das unverzügliche Einarbeiten von Wirtschaftsdünger.
Formblätter und weitere Informationen zur Umsetzung der Zweiten Thüringer Düngeverordnung
Formblatt zur Anzeige der Inanspruchnahme der 160/80 kg-N/ha-Regelung nach § 6 Abs. 2 ThürDüV
Fachinformation: Ermittlung der 170 kg Norg-Obergrenze auf Betriebs- und Schlagebene (Stand: 21.02.2022)
Weiterführende Informationen sind der Fachinformation „Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung “ (Stand: 31.01.2022) zu entnehmen.
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Ab dem Frühjahr 2022 dürfen nach § 13a Absatz 2 Nummer 7 Düngeverordnung Düngemittel mit einem wesentlichen N-Gehalt zu Kulturen, welche nach dem 1. Februar angebaut wurden, nur aufgebracht werden, wenn auf der Fläche innerhalb der Nitratkulisse im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und diese nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Flächen, die innerhalb der Nitratkulisse liegen und auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und/oder Flächen die mit mindestens der Hälfte ihrer Fläche innerhalb der Kulisse liegen, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter beträgt, sind von den zusätzlichen Anforderungen befreit.
Grundlage für die Ermittlung der Niederschlagskulisse bilden die vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellten und auf einen Kilometer interpolierten Jahresniederschlagsdaten des Zeitraums 1991 bis 2020, welche alle 10 Jahre rückwirkend für die letzten 30 Jahre berechnet werden.
Die betroffenen Feldblöcke sind in digitaler Form im Geoportal Thüringen unter dem Themenbaum „ThürDüV“ und dem dazugehörigen Layer „Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550mm langjähriges Niederschlagsmittel“ oder im Thüringen Viewer unter „Themen – Fachdaten – ThürDüV – Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550mm langjähriges Niederschlagsmittel“ dargestellt:
Nutzung des Geoportals Thüringen (Geoproxy):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Geoportal Thüringen (Geoproxy, InVeKoS-Client)
Nutzungsbeschreibung Geoproxy: Online-Handbuch Geoclient
Nutzung des Thüringen Viewers (Nutzung über mobiles Endgerät möglich):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Viewer InVeKoS-TH
Nutzungsbeschreibung Thüringen Viewer: Kurzbeschreibung
Übersichtskarte - Gebiete kleiner 550 mm langjähriges Niederschlagsmittel (30-jähriges Mittel)
Weiterführende Informationen sind der Fachinformation „Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung (Stand: 31.01.2022)“ zu entnehmen.
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Nach § 13a Absatz 1 Düngeverordnung haben die Landesregierungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat ab dem Jahr 2021 eutrophierte Gebiete auszuweisen. Damit ist auf Grundlage der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ zum 01. Januar 2021 eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken.
Informationsblätter zur Ausweisung der Nitrat- und Phosphatkulisse in Thüringen
Die betroffenen Feldblöcke sind in digitaler Form im Geoportal Thüringen unter dem Themenbaum „ThürDüV“ und dem dazugehörigen Layer „Phosphatkulisse“ oder im Thüringen Viewer unter „Themen – Fachdaten – ThürDüV – Phosphatkulisse“einsehbar:
Nutzung des Geoportals Thüringen (Geoproxy):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Geoportal Thüringen (Geoproxy, InVeKoS-Client)
Nutzungsbeschreibung Geoproxy: Online-Handbuch Geoclient
Nutzung des Thüringen Viewers (Nutzung über mobiles Endgerät möglich):
Detaillierte Betroffenheit (einzelne Feldblöcke u. a.): Viewer InVeKoS-TH
Nutzungsbeschreibung Thüringen Viewer: Kurzbeschreibung
Die ergänzenden Anforderungen nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Düngeverordnung in Verbindung mit § 7 Thüringer Düngeverordnung auf den Referenzparzellen der Phosphatkulisse umfassen:
- die Wirtschaftsdüngeruntersuchung sowie das
- Anlegen eines fünf Meter breiten und ganzjährig begrünten Gewässerrandstreifens.
Weiterführende Informationen sind der Fachinformation „Umsetzung der Thüringer Düngeverordnung (Stand: 31.01.2022)“ zu entnehmen.
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Fabian Hildebrandt
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Stoffstrombilanzverordnung
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Entsprechend der Stoffstrombilanzverordnung vom 22.12.2017 (StoffBilV) sind von Landwirtschaftsbetrieben Stoffstrombilanzen zu erstellen.
Fachinformation zur Stoffstrombilanzverordnung (Stand: 31.05.2022)
Beschreibung zur Berechnung der Stoffstrombilanz (handschriftlich) (Stand: 31.05.2022)
Ausfüllbare Formulare:
Handschriftliche Stoffstrombilanz - Elementwerte (Stand: 31.05.2022)
Handschriftliche Stoffstrombilanz - Oxidwerte (Stand: 31.05.2022)
Die Erstellung einer Stoffstrombilanz kann auch mit dem PC-Programm BESyD erfolgen.
Zusatzblatt Verluste durch Hagel oder Überschwemmungen (Stand: 31.05.2022)
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Fabian Hildebrandt
Tel.: +49 361 574041-456
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
fabian.hildebrandt@tlllr.thueringen.de
Ulrike Völkel
Tel.: +49 361 574041-405
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
ulrike.voelkel@tlllr.thueringen.de
Verbringen von Wirtschaftsdünger
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Bei der Verbringung von Wirtschaftsdünger sind verschiedene Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten zu beachten:
Fachinformation zur Verbringensverordung von Wirtschaftsdünger, Formulare
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Fabian Hildebrandt
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Ulrike Völkel
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Weitere Informationen
Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe zur Umsetzung der DüV/ThürDüV
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Durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es für Landwirtschaftsbetriebe neue Vorgaben beim Gewässerschutz. Mit einem neuen Service-Paket wollen das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) die landwirtschaftlichen Betriebe bei den anstehenden Veränderungen noch stärker unterstützen.
Zugleich werden bessere Voraussetzungen geschaffen, eine kontinuierliche Verminderung der Nitrat- und Phosphatbelastung in den Thüringer Gewässern zu erreichen.