Die aktualisierten Richtwerte für Nmin-Gehalte im Boden zur N-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom 26.05.2017 stehen hier zum Download bereit. Hierbei handelt es sich um die 2. Mitteilung zu Nmin und Smin.
Für Ackerland (ohne mehrschnittiges Feldfutter) sowie im Gemüseanbau ist die Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes im Boden verbindlich.
Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau erfolgt eine N-Düngebedarfsermittlung ohne Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes.
Grundlage für die Werte sind die langjährigen Ergebnisse des Nmin-Testflächennetzes (Frühjahrsuntersuchung) unter Berücksichtigung des Gehaltes im zurückliegenden Herbst. Das TLLLR unterhält hierfür ein umfangreiches Netz mit über 1.000 Praxisschlägen und veröffentlicht die Nmin-Gehalte ab Vegetationsbeginn kumulativ.
Sofern mit langjährigen Nmin-Richtwerten eine vorläufige Düngebedarfsermittlung errechnet wurde, ist ggf. zu prüfen, ob eine Neuberechnung erforderlich ist.
Aktualisierte Nmin-Richtwerte veröffentlicht!
Aktuelle Daten des Frühjahres 2023 zu Nmin-Gehalten im Boden („Nmin-aktuell“) werden durch das TLLLR bereitgestellt.
