Die aktualisierten Richtwerte für Nmin-Gehalte im Boden zur N-Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung vom 26.05.2017 stehen hier zum Download bereit.
Für Ackerland (ohne mehrschnittiges Feldfutter) sowie im Gemüseanbau ist die Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes im Boden verbindlich.
Bei Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau erfolgt eine N-Düngebedarfsermittlung ohne Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes.
Grundlage für die Werte sind die langjährigen Ergebnisse des Nmin-Testflächennetzes (Frühjahrsuntersuchung) unter Berücksichtigung des Nmin-Gehaltes im zurückliegenden Herbst. Das TLLLR unterhält hierfür ein umfangreiches Testflächennetz mit über 1.000 Praxisschlägen und veröffentlicht die Nmin-Gehalte ab Vegetationsbeginn kumulativ.
Sofern mit langjährigen Nmin-Richtwerten eine vorläufige Düngebedarfsermittlung errechnet wurde, ist ggf. zu prüfen, ob eine Neuberechnung erforderlich ist.
Erste Mitteilung der Nmin-Richtwerte veröffentlicht!
Aktuelle Daten aus dem Frühjahr 2021 zu Nmin-Gehalten im Boden („Nmin-aktuell“) werden durch das TLLLR bereitgestellt.
