Dieses besitzt im Jahr 2023 Gültigkeit für die Anforderungen und Kontrollen zu sämtlichen fachrechtlichen Regelungen zu Bewirtschaftungsauflagen, Abstandsregelungen, wie auch zur ggf. notwendigen Begrünung von Gewässerrandstreifen. Zu beachten sind hier die jeweiligen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetz (WHG), des Thüringer Wassergesetz (ThürWG), der Düngeverordnung (DüV), der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) sowie des Pflanzenschutzrechtes.
Die umzusetzenden Vorgaben sind u. a. in der Fachinformation: „Vorschriften zur Düngung an Gewässern in Thüringen nach Düngeverordnung und Thüringer Düngeverordnung“ beschrieben.
Es wird allen Flächenbewirtschaftern empfohlen, sich bereits jetzt über eine eventuelle Betroffenheit zu informieren. Das aktualisierte Gewässernetz kann online im Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) oder im Antragstellerportal VERA eingesehen werden.
Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit ist es nunmehr auch möglich, die Unterschiede vom Gewässernetz des Antragsjahres 2022 zu 2023 einzeln einzusehen.
Bei Fragen bzw. Anmerkungen zur Ausweisung wenden Sie sich bitte direkt an die örtlich zuständige Untere Wasserbehörde oder nutzen Sie den Dokumentationsbogen des TLUBN.