In Thüringen ist am 30. November 2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit wurde auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphat ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht.
Innerhalb der ausgewiesenen, mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete sind zusätzliche Auflagen durch die Thüringer Düngeverordnung bzw. der Düngeverordnung (DüV) einzuhalten. Die neu ausgewiesenen Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulissen sind im Antragstellerportal PORTIA und im Thüringen Viewer einsehbar.
Die Kulissen werden jährlich am 1. Februar aufgrund von möglichen geänderten Feldblockzuschnitten angepasst.