In den Thüringer Wasser- und Heilquellenschutzgebieten bestehen erhöhte Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe.
So gibt es neben weiteren Vorgaben für die Bewirtschaftung auch Beschränkungen für den Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln.
Der Stickstoffgehalt im Boden, der mittels Untersuchung in einem anerkannten Labor ermittelt wird, bildet die Grundlage für Ausgleichszahlungen an Landwirte, die ihren Düngemitteleinsatz beschränken und damit auf Ernteerträge verzichten.
Um eine objektive Bewertung des Stickstoffgehaltes im Boden vorzunehmen, d.h. witterungsbedingte oder bodentypische Schwankungen zu relativieren, veröffentlicht das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum die im Herbst festgestellten Nmin-Vergleichswerte von 370 Probenahmestellen in Wasserschutzzonen.
Die aktuellen Informationen, die einen um 5 bis 7 kg/ha niedrigeren Stickstoffgehalt in Wasserschutzzone II und III als im Herbst 2019 ausweist, sind hier verfügbar.