Die Zweite Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung vom 02. Dezember 2020 (GVBl. Nr. 30, S. 596) ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Damit sind neben den bundeseinheitlichen Vorgaben nach § 13a der Düngeverordnung auch die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen der Thüringer Düngeverordnung in den von der Landesregierung ausgewiesenen Gebieten mit Überschreitung einer bestimmten Nitratbelastung des Grundwassers und Phosphatbelastung des Oberflächenwasserkörpers einzuhalten.
Die Betroffenheit einzelner Feldblöcke an der neu ausgewiesenen Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulisse kann im Geoproxyeingesehen werden.
Verordnungstext vom 02. Dezember 2020:
Zweite Thüringer Verordnung über ergänzende Vorschriften zur Düngeverordnung
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