
Auftragsvergabe
Folgende Mindest-Angaben müssen diesen Vergabeverfahren zugrunde liegen:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung und
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informiert der Auftraggeber nach der Durchführung von beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder seiner Internetseite.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A informiert der Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung bei einer beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei der der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer oder bei einer freihändigen Vergabe bei der der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt für die Dauer von 6 Monaten auf Internetportalen oder seiner Internetseite.
Weitere vergebene Aufträge
Nachfolgend erhalten Sie auch Auskunft über weitere durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vergebene Aufträge.
Kontakt
Vergabeteam
Tel.: +49 361 574041-349
vergabe@tlllr.thueringen.de